Physiotherapie dient zur Herstellung der natürlichen Funktion .
Der Hauptschwerpunkt der Physiotherapie ist die Bewegungs- und Funktionfähigkeit des Bewegungsapparates zu stabilisieren oder zu verbessern, beziehungsweise Schmerzen zu lindern.
Physiotherapie benötigt zur Durchführung eine Feststellung der medizinischen Notwendigkeit. Das heißt sie benötigen vom Arzt eine Verordnung, ein Rezept, dafür. Hierbei bestimmt der Arzt, die Maßnahmen, die sie bekommen sollen.
Das unterscheidet sich von der Therapie des Heilpraktikers. Dieser darf eigenständig entscheiden, wie lange er therapieren möchte und mit welchen Maßnahmen er das bestmöglichste Ergebnis erreichen kann.
Als Heilpraktikerin darf ich Sie bei der Herstellung der natürlichen Funktion und der Beweglichkeit durch Gymnastik, Therapie und Massagen auch ohne Verordnung unterstützen.
Als Physiotherapeutin, kann ich Ihnen die Abrechnung über das ärtzliche Rezept anbieten.
Für die Abrechnung der Physiotherapie über die Privatkasse benötigen Sie ein Rezept.
Die meisten Heilpraktikerleistungen, werden in der Regel von Ihrer Privatkasse auch ohne Rezept übernommen.
Als Kassenpatient bekommen Sie die Physiotherapie von Ihrem Arzt als Rezept verschrieben. In diesem Fall sprechen Sie mich bitte persönlich an, um Termine zu vereinbaren. Wir können die Physiotherapie in den Räumen von Physio-well M. Ascroft in Haigerloch durchführen.
Alternativ können Sie die physiotherapeutische Leistung auch privat bezahlen, in diesem Fall bekommen Sie die Behandlung von Ihrer Krankenkasse nicht erstattet. Sie gelten dann als Heilpraktikerleistung.
Termine für Physiotherapeutische Leistungen kann ich leider nicht online anbieten. Diese müssen wir persönlich ausmachen.